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   BGH, 26.11.1956 - II ZR 219/55   

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https://dejure.org/1956,4617
BGH, 26.11.1956 - II ZR 219/55 (https://dejure.org/1956,4617)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1956 - II ZR 219/55 (https://dejure.org/1956,4617)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1956 - II ZR 219/55 (https://dejure.org/1956,4617)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1957, 27
  • DB 1957, 19
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.11.1954 - II ZR 21/54

    Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus BGH, 26.11.1956 - II ZR 219/55
    Der Umstand, daß für die einzelnen Raten Wechsel gegeben waren, entkleidet den Vertrag nicht seines Charakters als Abzahlungsgeschäft (BGHZ 15, 171 [172]).

    Es ist, wie der Senat in seiner Entscheidung vom 10. November 1954 ausgeführt hat, zulässig, daß der Gläubiger ihm selbst gehördende, im Gewahrsam des Schuldners befindliche Sachen pfändet (BGHZ 15, 171 [173] und die dort angeführten Nachweise).

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen des Senats wird verwiesen (BGHZ 15, 171, 173 ff) [BGH 10.11.1954 - II ZR 21/54].

  • BGH, 24.11.1954 - VI ZR 143/53

    Anwendungsbereich des Abzahlungsgesetzes

    Auszug aus BGH, 26.11.1956 - II ZR 219/55
    Bundesgerichtshof unter Berücksichtigung des auch im vorliegenden Rechtsstreit von der Klägerin in Abschrift eingereichten Gutachtens des Prof. Flume vom 6. Februar 1954 entgegen dessen Ansicht ausgeführt, daß die Regelung des § 5 AbzG eintritt, wenn der Verkäufer dem Käufer dadurch den Besitz an der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache entzieht, daß er diese wegen der ausstehenden Kaufpreisforderung pfänden und sich gemäß § 825 ZPO zuweisen läßt (BGHZ 15, 242 ff [BGH 24.11.1954 - VI ZR 143/53]).
  • RG, 25.01.1911 - I 238/10

    Zwangsvollstreckungs-Gegenklage; Rücktritt

    Auszug aus BGH, 26.11.1956 - II ZR 219/55
    Der Erblasser der Beklagten hatte somit auch für diese Ersatzansprüche, wie der Revision im Ergebnis zuzustimmen ist, die wechselmäßige Haftung übernommen (vgl: RGZ 75, 199 [202] in JW 1938, 3148; OLG Breslau in HRR 1939 Nr. 1246; OLG Düsseldorf in JR 1953, 182; Feaux de la Croix in JW 1938, 3148; A.A. OLG Karlsruhe in HRR 1940 Nr. 898).
  • BGH, 11.05.1959 - II ZR 176/58

    Einreden des Wechselbürgen

    Hierbei sind die Ausführungen zu beachten, die in der Entscheidung des erkennenden Senates vom 26. November 1956 (II ZR 219/55 = BB 1957, 14) enthalten sind.
  • BGH, 19.03.1959 - II ZR 199/57

    Rechtsmittel

    Auch der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 26. November 1956 (II ZR 219/55 = WM 1957, 27) entschieden, daß der Wechselaussteller, der die Mithaft für die Erfüllung der dem Käufer (und Akzeptanten des Wechsels) obliegenden Verbindlichkeiten aus dem Abzahlungsgeschäft Übernommen hatte, verpflichtet war, wechselmäßig für die Forderungen des Verkäufers aus § 2 AbzG aufzukommen.
  • BGH, 09.07.1959 - II ZR 194/58

    Rückforderung von HV-Provision bei Rücktritt vom Abzahlungskauf

    Auf die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen; der Senat hat entschieden, daß der Erblasser der Beklagten durch die Ausstellung des Wechsels auch die wechselmäßige Haftung für Ansprüche der Klägerin gegen Bi. aus § 2 AbzG übernommen habe (Urteil vom 26. November 1956, II ZR 219/55 = WM 1957, 27).
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